AGB:
Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen – Fotostudio Claudia Reitmeier
Die nachfolgenden AGB gelten füe alle dem Fotostudio Claudia Reitmeier erteilten Aufträge. Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung unsere Geschäftsbedingungen an, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Fuer die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzueglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenueber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
Faellige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber geraet in Verzug, wenn er faellige Rechnungen nicht spaetestens 30 (in Worten: dreissig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Faelligkeit zugehenden Mahnung zu einem frueheren Zeitpunkt herbeizufuehren.
Bis zur vollstaendigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdruecklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezueglich der Bildauffassung sowie der kuenstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wuenscht der Auftraggeberwaehrend oder nach einer Aufnahmeproduktion Aenderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behaelt den Verguetungs-Anspruch fuer bereits begonnene Arbeiten.
Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts. Die Herstellung eines Digitalen-/Negatives ist nur ein Zwischenschritt zur Anfertigung der vom Auftraggeber bestellen Bilder und ist im Kaufpreis nicht enthalten.
Der Abdruck und die Vervielfältigung, der von uns erstellten Bilder bedürfen unserer ausdrücklichen Genehmigung. Die übertragenen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst nach schriftlicher Absprache und der vollständigen Barzahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
NUTZUNGSRECHTE:
Von uns angefertigte Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien und Onlinemedien nur mit Nennung unseres Namens:
„ © Fotostudio-Reitmeier“ abgedruckt werden. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Übertragung der erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf unseren Fotos dürfen nicht entfernt werden.
Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen weder veröffentlicht noch vervielfältigt werden.
Veränderungen unserer Fotos durch Foto-Composing, Montagen oder durch elektronische Hilfsmittel, zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb von 12 Tagen wieder bei uns eingehen, gelten als insgesamt abgenommen. Sie werden komplett in Rechnung gestellt.
In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder, bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urheberschutz in Bezug auf jegliche Verwendung.
Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag. Alle Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug zahlbar. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde unsere Bildauffassung und Gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet.
Unsere Haftung gegenüber dem Kunden wird aus Ersatz von grob fahrlössig oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt. Bei einem Verlust unserer Aufnahmen in Form belichteter File, Negative oder Daten, beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
Signaturen auf unseren Bildern sind kein Fehler. Sie berechtigen nicht zur Reklamation. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks schriftlich bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen. Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setzten wir voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.
Übergebene Vorlagen oder Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden beschränkt. Bei Verlust unserer Aufnahmen in Form belichteter Filme / Negative beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.
Die Aufbewahrung der Digitalen-Daten/Negative ist nicht Teil des Auftrags. Der Kunde kann die Herausgabe nicht verlangen. Wir bewahren die Negative/digitale Dateien ohne Gewähr auf.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datentraeger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdruecklich schriftlich vereinbart wurde.
Wuenscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datentraeger, Dateien und Daten zur Verfuegung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergueten.
Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage/den Erstbestellungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Wird die fuer die Durchfuehrung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gruenden, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich ueberschritten, so erhoeht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhaelt der Fotograf auch fuer die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlaessigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprueche geltend machen.
Der Kunde hat das Recht, einen Aufnahmetermin bis 72 Stunden vorher zu kündigen, bzw. zu verschieben. Kündigt er nach dieser Frist, so ist der Fotograf berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.
50% der Aufnahmegebühr sind bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin als Anzahlung und Reservierungsgebühr zu überweisen,
die restlichen 50% sind am Tag des Shootings in bar zu bezahlen. Die genannten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Aufnahmetermins berechnen wir als Ausfallgebühr 100% des vereinbarten Aufnahmehonorars und100% von evtl. zusätzlich gebuchten Leistungen, z. B. Visagisten-/Stylisten.
Gutscheine verfallen ersatzlos bei Nichteinhaltung des vereinbarten Aufnahmetermins.
Nachbestellungen von Fotos sind gegen Vorauskasse, zzgl. evtl. Versandanteil, jederzeit möglich.
Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.